Erster Ansprechpartner ist der Kinderarzt. Es erfolgt meist eine Überweisung zur Abklärung, einer kostenlosen!!! Diagnostik, in die Kinderklinik des LKH Graz. Alternativ gibt es noch die Möglichkeit für eine kostenlose Diagnostik im Autismuskompetenzzentrum des Konventhospitals der Barmherzigen Brüder in Linz.
Auch wenn es zu gegebenem Zeitpunkt noch keine bestätigte Diagnose gibt, kann bereits, wenn vom Kinderarzt empfohlen, mit einer Frühförderung begonnen werden.
Der Begriff Frühförderung ist eine Sammelbezeichnung für pädagogische und therapeutische Maßnahmen für Kinder, die von einer Behinderung betroffen oder bedroht sind. Die Maßnahmen der Frühförderung umfassen den Zeitraum der ersten Lebensjahre und können sich bis zum Kindergarteneintritt oder bis zur Einschulung erstrecken. Die Frühförderung findet zu Hause im gewohnten Umfeld statt und ist somit eine erste Möglichkeit für Eltern sich mit geschulten Therapeuten über die Behinderung ihres Kindes auszutauschen bzw. wertvolle Anregungen zur Förderung ihres Kindes erhalten.
Frühförderer großteils mit Spezialisierung auf ASS
Frühförderung & Familienbegleitung alpha nova
Leiterin: Frau Elisabeth Piwerka
Tel: 0699 14032663
Email: elisabeth.piwerka@alphanova.at
Frühförderer großteils mit Spezialisierung auf ASS
Vor dem Kindergarteneintritt stehen Kinderkrippen oder Tagesmütter und -väter als Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wird die Betreuungsform Tagesmutter / Tagesvater gewählt, muss diese/r eine sogenannte/r MIKADO - Tagesmutter/ Tagesvater sein, da sie speziell für Kinder mit Behinderung ausgebildet sind und langjährige Erfahrung haben. Die Betreuung für Kinder mit und ohne Behinderung erfolgt familienähnlich in Kleingruppen. Die Kosten für diese Betreuungsform übernimmt in der Steiermark der Bund basierend auf der Diagnose. Privat sind die Kosten für Mittagessen und der Bastelbeitrag zu bezahlen.
Kann ein Kind weitgehend selbständig seinen Tagesablauf meistern, ist der Besuch einer Kinderkrippe machbar. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn nicht jede Kinderkrippe verfügt über speziell ausgebildetes Personal und leider gibt es in einer Kinderkrippe, anders als später im Kindergarten, weder einen Anspruch auf eine 1:1 Betreuung (Assistenz), noch auf integrative Zusatzbetreuung (IZB) durch ein ausgebildetes Team, das sich je nach den Bedürfnissen des Kindes aus verschiedenen Therapeuten zusammensetzt. Dies ist derzeit leider immer noch nicht klar im österreichischen Behindertengesetz erläutert.
Ein Kindergarten mit einer erweiterten integrierten Betreuungsform der Kinderkrippe verfügt natürlich über größere Ressourcen, jedoch gelten hier rechtlich dieselben Kriterien wie unter Punkt Kinderkrippe angeführt.
Auch hier gibt es die Möglichkeit zwischen zwei Varianten zu wählen:
1) Heilpädagogischer Kindergarten
Sonderkindergartenpädagogen mit langjähriger Erfahrung arbeiten in Kleinstgruppen und somit können sehr viele Therapieformen vor Ort angeboten werden. Es ist sozusagen "alles unter einem Dach". Oft erweist es sich als sehr schwierig einen Kindergartenplatz zu bekommen, eine frühzeitige Voranmeldung ist unbedingt erforderlich. Es ist möglich, dass das Kind nicht in seinem sozialen Umfeld verbleibt, da sich der heilpädagogische Kindergarten weiter weg vom Wohnort des Kindes bzw. der Familie befinden kann, wodurch sich lange Transportwege und -zeiten zu und vom Kindergarten und ergeben können.
2) Kindergarten mit IZB-Team
Die Integrative Zusatzbetreuung ist eine mobile Betreuung in allgemeinen Kindergärten für eine bestimmte wöchentliche Stundenanzahl. Ein Team von Therapeuten unterstützt die Kindergartenpädagogen vor Ort. Das sogenannte IZB-Team kann sich je nach den Bedürfnissen des Kindes aus Sonderkindergartenpädagogen, Psychologen, Logopäden, Sprachheilpädagogen, Physiotherapeuten, Mototherapeuten, Kinderfacharzt oder Allgemeinmedizinern zusammensetzen.
Zusätzlich gibt es auch noch die Möglichkeit Kindergartenassistenz zu beantragen, um die Betreuung des Kindes außerhalb der IZB-Stunden zu gewährleisten. Eine Kindergartenassistenz ist eine 1:1 Betreuung individuell für das Kind.
Wählt man einen allgemeinen Kindergarten, kann das Kind meist in seinem sozialen Umfeld bleiben und es ergeben sich oft nur kurze Wegstrecken vom Wohnort.
Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf können inklusiv in einer Volksschule (VS), Neuen Mittelschule (NMS), der Unterstufe der allgemein bildenden höheren Schule (AHS), der Polytechnischen Schule und der einjährigen Haushaltungsschule unterrichtet werden (genauere Informationen immer an der jeweiligen Schule erfragen). Inklusiver Unterricht und inklusive Erziehung eröffnen behinderten und nicht behinderten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit einer gemeinsamen Lernerfahrung.
Die schulische Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf kann auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten entweder in einer der Behinderungsart entsprechenden Sonderschule oder in inklusiver Form in der Regelschule erfolgen.
Idealerweise sollten alle im Lehrerteam über die speziellen, besonderen Bedürfnisse der jeweiligen Schüler Bescheid wissen, um die bestmögliche Förderung jedes einzelnen zu erzielen.
Inklusionsklassen gibt es meist nur in größeren Pflichtschulen. Bis zu fünf Kinder mit Behinderung in einer Volksschule oder bis zu sieben in einer weiterführenden Schule werden im Klassenverband von einem Lehrerteam mit Unterstützung eines Sonderpädagogen bei einer maximalen Gesamtzahl von 25 Schülern betreut. Somit sind mindestens zwei, oftmals drei Lehrpersonen in der Klasse. Zusätzlich können noch Pflegehelfer und Schulassistenten zur Betreuung der Kinder im Klassenraum anwesend sein. Im Idealfall haben die Klassenzimmer im räumlichen Anschluss einen weiteren Arbeits- oder Aufenthaltsraum um, wenn nötig, Auszeiten zu ermöglichen. Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen bzw. Behinderungen treffen aufeinander, was zu (neuen) Herausforderungen im täglichen gemeinsamen Unterricht und Alltag führen kann.
Einzelinklusion bedeutet, dass ein einzelnes Kind mit Behinderung in die Klassengemeinschaft integriert wird. Je nach Bedürfnis kann das Kind von einer Schulassistenz durch den Schultag begleitet werden und es können Sonderpädagogen angefordert werden. DIe Sonderschullehrer arbeiten zusätzlich mit dem Kind für eine gewisse wöchentliche Stundenzahl arbeiten (SPF = Sonderpädagogische Förderung). Es werden mindestens vier Stunden pro Woche genehmigt. Das Kind mit Behinderung erhält somit Einzelunterricht durch einen Sonderpädagogen. Der Sonderpädagoge steht im Austausch mit der Schulassistenz bzw. unterstützt die Klassenlehrer bei der Erarbeitung von Lernzielen und Unterrichtsmaterialien.
Sowohl in Inklusionsklassen, als auch in der Einzelinklusion werden die Schüler von einem Sonderpädagogen betreut, der auch verpflichtet ist, Förderpläne zu schreiben, um so auch gezielt auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen, sowie auch deren Bildungsziele zu erfüllen. Je nach Behinderungsgrad gibt es unterschiedliche Lehrpläne.
Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik haben die Aufgabe, als Kompetenz- und Ressourcenzentren eine erfolgreiche Umsetzung des integrativen Unterrichtes sicher zu stellen.
Alternative Schulformen / Privatschulen bieten im Vergleich zu Regelschulen meist noch spezielle und individuelle Unterrichtsmethoden, die bei Schüler mit ASS teilweise sehr hilfreich sein können, wie zum Beispiel, Klassen übergreifender Unterricht. Verfügt die Schule über ein Öffentlichkeitsrecht, kann wie in jeder Regelschule auch eine Einzelinklusion in Anspruch genommen werden. Teilweise gibt es auch an Privatschulen Inklusionsklassen.