Behörden


WELCHE Unterstützung kann wo beantragt WERDEN?

 in alphabetischer reihenfolge

GÜLTIG FÜR DAS BUNDESLAND STEIERMARK

 

AUTISMUSSPEZIFISCHE THERAPIE (BEHAVIORALE EINZELTHERAPIE)

Überweisung vom Kinderarzt für die BH, Antrag an die BH, Therapieplan vom Therapeuten - Kosten werden bei den Vereinen Libelle und Magnus von der Behörde zur Gänze übernommen

Verein Libelle

Zweckmäßige Hilfe für und Unterstützung von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen

Theodor-Körner-Straße 113a

8010 Graz



ERGOTHERAPIE

Überweisung vom Kinderarzt für die Krankenkassen, Therapieplan vom Therapeuten für Krankenkassen und Bezirkshauptmannschaft (BH), Antragstellung an die BH, Überweisung und Therapieplan an die  Krankenkassen übermitteln, die Kosten werden von den Krankenkassen und der BH zum Teil abgedeckt, es bleibt ein Selbstbehalt

 

Mima - Praxis für Ergotherapie

Dietrichsteinplatz 11

8010 Graz



 

ERHÖHTE FAMILIENBEIHILFE

Antrag an das Finanzamt, nach Antragstellung wird man zu einer Begutachtung bei einem Kinderarzt vorgeladen

 


FAMILIENENTLASTUNG

Antrag an die BH mit Befunden/Diagnose - Kosten werden von der Behörde übernommen, je nach Einkommenshöhe gibt es einen Selbstbehalt


Familienentlastung alpha nova

Doblergasse 6

8020 Graz

Leiterin: Frau Martina Afolabi

Tel: 0699 14032650

Email: martina.afolabi@alphanova.at



FREIZEITASSISTENZ

Antrag an die BH - kann erst ab dem 15. Lebensjahr beantragt werden


FRÜHFÖRDERUNG 

Arztbrief/Diagnose, Überweisung vom Kinderarzt, Therapieplan seitens der Frühförderstelle, Antrag an die BH - Kosten werden von der Behörde zur Gänze übernommen, es ist die dem Wohnort nächste Frühförderstelle zu bevorzugen, jedoch, wenn nicht anders möglich, auch eine im Umkreis von bis 40km 

Humanistische Initiative

FRÜHFÖRDERSTELLE

Hangweg 29

8052 Graz

Frühförderer großteils mit Spezialisierung auf ASS

Frühförderung & Familienbegleitung alpha nova

Römerstraße 92

8401 Kalsdorf

Leiterin: Frau Elisabeth Piwerka

Tel: 0699 14032663

Email: elisabeth.piwerka@alphanova.at

Frühförderer großteils mit Spezialisierung auf ASS



KINDERGARTEN-ASSISTENZ

Antrag an die BH, in Absprache mit dem Kindergarten/IZB-Team wie viele Stunden beantragt werden sollen - Kosten werden von der Behörde zur Gänze übernommen


KINDERGARTEN - IZB-TEAM

Der Kindergarten übernimmt die Beschaffung eines IZB-Teams - Das IZB-Team erstellt einen Therapieplan, den sie direkt an die BH sendet - Die Eltern müssen nur mehr den Antrag an die BH stellen - Kosten werden von der Behörde zur Gänze übernommen


LOGOPÄDIE

Überweisung vom Kinderarzt für die Krankenkassen, Therapieplan vom Therapeuten für Krankenkassen und BH, Antragstellung an die BH, Überweisung und Therapieplan an die  Krankenkassen übermitteln, die Kosten werden von den Krankenkassen und der BH zum Teil abgedeckt, es bleibt ein Selbstbehalt

 


PFLEGEGELD

Antrag an die Pensionsversicherungsanstalt, nach Antragsstellung wird man zu einer Begutachtung bei einem Kinderarzt vorgeladen bzw. der Kinderarzt kommt mit Vorankündigung direkt nach Hause


PHYSIOTHERAPIE

Überweisung vom Kinderarzt für die Krankenkassen, Therapieplan vom Therapeuten für Krankenkassen und BH, Antragstellung an die BH, Überweisung und Therapieplan an die  Krankenkassen übermitteln, die Kosten werden von den Krankenkassen und der BH zum Teil abgedeckt, es bleibt ein Selbstbehalt


SCHUL-ASSISTENZ

Antragstellung an die BH, in Absprache mit der Schule/SPF wie viele Stunden beantragt werden sollen - Kosten werden von der Behörde zur Gänze übernommen


SCHULE - SPF (SONDERPÄDAGOGISCHE FÖRDERUNG)

wird von der Schule beantragt - Kosten werden von der Behörde zur Gänze übernommen


TRANSPORT MIT BEHINDERTENBUS

Antrag an die zuständige BH


WINDELN - VERORDNUNG VON HEILBEHELFEN

Es kann bei den jeweiligen Krankenkassen um ein sogenanntes "Windelgeld" angesucht werden. Hierbei handelt es sich um eine Verordnung von Heilbehelfen, die von den Krankenkassen unterschiedlich geregelt sind.

Grundsätzliches: Verordnung von Heilbehelfen für Kleinkinder kann in der Regel ab dem vollendeten dritten Lebensjahr beantragt werden, mit einem Verordnungsschein für Heilbehelfe und Hilfsmittel vom Kinder- oder Hausarzt mit der Diagnose Harn- und Stuhlinkontinenz. Der tägliche Windelbedarf pro Tag muss auf dem Verordnungsschein angegeben sein.

 

Steiermärkische Gebietskrankenkasse (GKK): normaler Windelbedarf (= 3 x Tag, 1 x Nacht), ein Mehrbedarf benötigt eine chefärztliche Bewilligung. Die Bestellung der Windeln erfolgt stets im Quartal (d.h. Bedarfsrechnung für 3 Monate) und wird nach Hause geliefert.

 

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA): Mit dem Verordnungsschein kontaktiert man selbständig einen Bandagisten, der die Bestellung nach vorheriger Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherung durchführt. Die Windeln sind selbständig vom Bandagisten abzuholen.


WOHNEN: Trainingswohnen - Teilzeitbetreutes Wohnen - Wohnassistenz

Beratung bei der Frage nach passenden Wohnformen für Menschen mit Autismusspektrumsstörung sowie Beratung bei der Antragstellung für Wohnbescheide nach dem Steirischen Behindertengesetz:

Trainingswohnen alpha nova Graz

Leitung: Mag. Bertram Frantz

Idlhofgasse 22/14

8020 Graz

Tel: 0699 140 326 08

Informationen